Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet jede Kommune ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Viersen

Unser Auftrag

Die Gleichstellungsbeauftragten haben den Auftrag, Benachteiligungen von Frauen und Männern zu benennen, Verbesserungsvorschläge einzubringen und zu vertreten. Sie tragen auf kommunaler Ebene dazu bei, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Der größte Teil dieser Benachteiligungen betrifft Frauen. Daher sehen wir dort den Schwerpunkt unserer Arbeit und richten uns mit dieser Seite in erster Linie an Frauen.

Unsere Themen

  • Angebote initiieren, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen
  • Frauennetzwerke schaffen und unterstützen
  • Einsatz für eine frauen- und kindergerechte Gemeinde bzw. Stadt
  • unterstützen Unternehmungsgründungen von Frauen
  • erstellen Broschüren und Informationsmaterial zu unterschiedlichen Themen

 

Wollten Sie immer schon mal genau wissen was eine Gleichstellungsbeauftragte eigentlich macht?

Dann schauen Sie mal ins "Täschken".

Die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hat zum 10-jährigen Bestehen eine Broschüre rund um das Thema Gleichstellung herausgegeben.

Die Tasche wurde ganz bewusst als typisch weibliches Symbol zur charmanten Werbeträgerin für die Informationskampagne rund um das Thema Gleichstellung gewählt. Im "Täschken" finden Sie alles was die kommunalen Frauenbüros  und Gleichstellungsstellen in ganz Nordrhein Westfalen seit nunmehr 20 Jahren tagtäglich anpacken. Viel ist erreicht, aber vieles auch noch zu tun.